Onkologische Erkrankungen

Erstellt am 14 Aug 2015 19:35 - Zuletzt geändert: 24 Mar 2019 17:54

Onkologische Erkrankungen sind in der Regel als schwerwiegende Erkrankungen, auch wenn manche Tumor-Arten vergleichsweise langsam wachsen oder selten oder gar nicht metastasieren oder tatsächlich nur sehr selten tödlich verlaufen oder bei einer Tumorart sogar "Spontanheilungen1" verifiziert wurden…
Onkologische Erkrankungen sind zudem, anders als manche anderen "schwerwiegenden Erkrankungen", in der Regel gut abgrenzbar und gut definiert.
Aus diesen Gründen werden onkologische Erkrankungen in einer eigenen Kategorie und nicht in der Kategorie Schwerwiegende Erkrankungen eingeordnet.
Ist eine onkologische Erkrankung lebensbedrohlich oder verläuft sie häufig tödlich, kann dies dazu führen, dass betroffene gesetzlich krankenversicherte Patienten verfassungsrechtliche Leistungsansprüche gemäß §2 Abs.1a SGB V haben können.



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Spezielle Patienteninformationen bei onkologischen Erkrankungen:




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