Erstellt am 21 Sep 2015 18:52
Zuletzt geändert: 22 Jun 2016 17:51
Abstract
Die MRT bzw. die Magnetresonanztomographie ist im Kapitel 34 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführt.
Indikation
Medizinische Indikationen für Ganzkörper-MRT sind bisher nicht belegt.
Legalstatus
Im EBM ist eine Ganzkörper-MRT nicht aufgenommen; es stehen lediglich Gebührenordnungspositionen (GOP) bzw. Abrechnungsziffern für MRT-Untersuchungen spezifischer Körperregionen zur Verfügung.
Dies sind im Einzelnen:
34410 - MRT-Untersuchung des Neurocraniums
34420 - MRT-Untersuchung des Gesichtsschädels
34421 - MRT-Untersuchung der Schädelbasis
34422 - MRT-Untersuchung der Halsweichteile
34430 - MRT-Untersuchung des Thorax
34440 - MRT-Untersuchung des Oberbauchs
34441 - MRT-Untersuchung des Abdomens
34442 - MRT-Untersuchung des Beckens
Alternativen
Prinzipielle Alternativen: bei medizinischer Notwendigkeit CT oder MRT in Frage kommender Körperregionen; weitere anerkannte und als Vertragsleistung zu erbringende Untersuchungsmethoden.
Quellen
- Siehe auch: Ganzkörper-CT - MRT der Herzkranzgefäße - MRT des Herzens
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