CO2-Laser

Erstellt am 17 Sep 2015 20:38
Zuletzt geändert: 09 Dec 2022 15:22

Abstract

Der CO2-Laser wird in der Regel als "chirurgisches Messer" (zur Laserablation) eingesetzt. Darunter versteht man die Abtragung von Gewebe, z. B. zur Warzenentfernung. Voraussetzung für den Einsatz ist meistens die erwiesene Gutartigkeit der zu entfernenden Veränderungen.

Abgrenzung / Begriffsklärung

Mit dem CO2-Laser wird in der Regel keine Laserkoagulation durchgeführt; dies ist die Domäne der Argon-, Nd-YAG- und Kupferdampflaser.

Beschreibung / Funktionsprinzip / Hintergrund

Berichte über den erfolgreichen Einsatz des CO2-Lasers zur Entfernung von Warzen liegen vor. Auch der Einsatz von koagulierenden oder ablativen Laserverfahren soll möglich sein. Nach der Literatur soll dieser Einsatz erst nach Ausschöpfung aller konservativen Methoden sinnvoll sein, da eine erhebliche Gefahr der Narbenbildung bestehe.

Legalstatus

In einigen EBM-Positionen ist die verwendete Methode so offen gefasst, dass darunter auch eine Laseranwendung subsumiert werden kann (bei kurativer Behandlung).
Der Einsatz eines CO2-Lasers kommt bei medizinischer Notwendigkeit der Entfernung gutartiger Hautveränderungen im Rahmen eines kleinchirurgischen Eingriffs (EBM-Gebührenordnungsposition 10341) gemäß EBM als Methode in Frage. Möglich wäre in diesen Fällen eine Abrechnung nach den GOPs 10341/10342 (Koagulation und/oder Kauterisation krankhafter Haut- und/oder Schleimhautveränderungen) oder ggf. der Leistungsziffer 02301 des aktuellen EBM.
Bei Patienten mit den Diagnosen Nävuszellnävussyndrom (ICD-10-GM: D22.-) und/oder mehreren offenen Wunden (ICD-10-GM: T01.-) sind die GOPs 10340 bis 10342 auch mehrfach in einer Sitzung sowie auch nebeneinander, jedoch insgesamt höchstens fünfmal je Behandlungstag - berechnungsfähig.
Achtung: Kosmetische Anwendungen sind keine Leistungen der GKV, eine Abgrenzung ist im Einzelfall erforderlich.

Alternativen

Grundsätzlich ist bei Laseranwendungen an der Haut, genau wie bei anderen Eingriffen zur Veränderung des Hautbildes, eine Abgrenzung zwischen medizinischer und kosmetischer Indikation eine Voraussetzung für eine Leistung der GKV.

Quellen


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