SGB VI

Erstellt am 15 Dec 2015 12:43 - Zuletzt geändert: 04 Mar 2018 22:21

Im Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Rentenversicherung zusammengefasst.
Die im SGB VI geregelte Rentenversicherung wird im so genannten Umlageverfahren finanziert und dient dem vorrangigen Zweck der Altersvorsorge von Beschäftigten. Neben der Altersrente kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland auch Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) auszahlen. Darüber hinaus ist sie teilweise zuständig für Leistungen zur Rehabilitation.

Das SGB VI ist in sechs Kapitel mit zahlreichen Unterkapiteln und über 300 Paragraphen unterteilt.

Die Kapitel sind:

  1. Versicherter Personenkreis
  2. Leistungen
  3. Organisation, Datenschutz und Datensicherheit
  4. Finanzierung
  5. Sonderregelungen
  6. Bußgeldvorschriften

Außerdem gibt es noch eine Reihe von tabellarischen Anlagen mit - unter anderem - Definitionen und Entgeltgrenzen.

Die absolute Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert und unterliegt somit den Regelungen des SGB VI.



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