Arbeitsunfähigkeit

Erstellt am 15 Aug 2015 15:06 - Zuletzt geändert: 16 Feb 2020 19:00

Arbeitsunfähigkeit liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses dann vor, wenn gesetzlich krankenversicherte Personen ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit aufgrund von Krankheit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.

Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn aufgrund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung negative Folgen erwachsen, die eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.

Während einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht immer Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind an das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit gebunden.

Für die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit hat der G-BA eine Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V erlassen.

Von der MDK-Gemeinschaft wurde eine Begutachtungsanleitung "Arbeitsunfähigkeit (AU)" (PDF!) als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V erstellt.

In der Wochenzeitung "Die Zeit" erschien 2009 ein Artikel, der sich mit der Qualität und Wertung der ärztlichen Krankschreibung befasst.

Folgend eine Aufstellung der jeweils aktuellsten Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:


Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie - Beschlüsse im Überblick

Weblink/Quelle: G-BA-Webseite mit den Beschlüssen zur AU-Richtlinie.


{"module":"feed\/FeedModule","params":{"src":"https:\/\/www.g-ba.de\/informationen\/beschluesse\/zur-richtlinie\/2\/letzte-aenderungen\/?rss=1","limit":"6"}}



Alle medizinischen und sozialrechtlichen Aussagen und Informationen in diesem Wiki dienen nicht der individuellen Beratung und können und sollen eine persönliche fachliche ärztliche oder sonstige Beratung nicht ersetzen! Auch erheben die hier gemachten Aussagen keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dies ist keine Gesundheitsberatungsseite und auch keine Sozialberatungsseite!

Sofern nicht anders angegeben, steht der Inhalt dieser Seite unter Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 License