Evidenzbasierte Medizin

Erstellt am 03 Mar 2018 18:09 - Zuletzt geändert: 03 Mar 2018 18:09

Unter Evidenz-basierter Medizin (EbM) oder evidenzbasierter Praxis im engeren Sinne versteht man eine Vorgehensweise des medizinischen Handelns, individuelle Patienten auf der Basis der besten zur Verfügung stehenden Daten zu versorgen. Diese Technik umfasst die systematische Suche nach der relevanten Evidenz in der medizinischen Literatur für ein konkretes klinisches Problem, die kritische Beurteilung der Validität der Evidenz nach klinisch-epidemiologischen Gesichtspunkten; die Bewertung der Größe des beobachteten Effekts sowie die Anwendung dieser Evidenz auf den konkreten Patienten mit Hilfe der klinischen Erfahrung und der Vorstellungen der Patienten.

Ein verwandter Begriff ist die evidenzbasierte Gesundheitsversorgung ("Evidence-Based Health Care"), bei der die Prinzipien der EbM auf alle Gesundheitsberufe und alle Bereiche der Gesundheitsversorgung, einschließlich Entscheidungen zur Steuerung des Gesundheitssystems, angewandt werden.

Quelle: AG Glossar des DNEbM
Glossar zur Evidenzbasierten Medizin; mit direktem Link zum PDF des Glossar auf der Webseite des herausgegeben vom Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin.

Eine gute Definition der Evidenzbasierten Medizin wurde von Professor Böhm formuliert:

EBM ist nichts Neues, sondern war und wird von allen ernsthaften Ärzten schon immer praktiziert, die (selbst)kritisch ihre klinische Tätigkeit beurteilen. EBM ist vom Prinzip her relativ einfach, weil sie auf drei Prämissen basiert:
1. mache Dich mit den Wünschen und Erwartungen des Patienten vertraut;
2. bringe Deine klinische Erfahrung ein und
3. mache Dich mit der externen, wissenschaftlichen Evidenz vertraut.1

Speziell in Deutschland werden allerdings die Aspekte der klinischen Erfahrung und der Vorstellungen der Patienten in der Anwendung der EbM, z.B. bei Anträgen auf Leistungen an die Krankenkassen, häufig ignoriert.
Eine Praxis der Evidenzbasierten Medizin ohne die Integration individueller klinischer Erfahrung und ohne Bezug zu Patienten-Präferenzen drückt sich auch in deutschsprachigen Publikationen aus; die an keiner Stelle Hinweise auf die Integration vorhandener klinischer, ärztlicher oder pflegerischer Expertise oder auf den Einfluss der Lebensumstände und gesundheitlichen Ziele sowie Wertvorstellungen der Patienten enthalten.

Als ein Beispiel für diese Auslassung kann ein Beitrag im Deutschen Ärzteblatt mit dem Titel "Evidenzbasierte Medizin: Grundlage ärztlichen Handelns" dienen:

Dtsch Arztebl 2002; 99(41): A-2685 / B-2288 / C-2152.

Weblinks:

Literatur

Siehe auch:

EbM in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses
§35 Abs.1 SGB V (Bewertung von klinischen Studien nach methodischen Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin)
§35a SGB V (Evidenzstufen von Studien)
§35b SGB V und §139a Abs.4 SGB V (Berücksichtigung anerkannter internationaler Standards der EbM durch das IQWiG)
§ 65d SGB V (Förderung besonderer Therapieeinrichtungen – wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben … zur Erreichung möglichst hochwertiger Evidenz)
§137f SGB V (Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien)
§139a Abs. 3 Ziffer 3 SGB V (Bewertung evidenzbasierter Leitlinien)
§139e SGB V (Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin).
§73b SGB V (Hausärztliche Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien)



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