BSG

Erstellt am 03 Mar 2018 17:33 - Zuletzt geändert: 03 Mar 2018 17:33

Das Bundessozialgericht (BSG) ist das oberstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Es deckt inhaltlich fast den gesamten Bereich des Systems der Sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ab (Kranken-, Unfall-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Sozialhilfe u.a.m.).

Das BSG beschreibt seine Aufgaben auf seiner eigenen Homepage folgendermaßen:

"Das Bundessozialgericht ist, wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, Revisionsgericht. Als solches hat es nur über Rechtsfragen zu entscheiden, während es tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen regelmäßig hinzunehmen hat.

In Verfahren vor dem Bundessozialgericht ist es deshalb grundsätzlich unerheblich, ob zum Beispiel dem angefochtenen Urteil ein medizinisches Gutachten zu Grunde liegt, das zu falschen Ergebnissen kommt, ob ein Zeuge unrichtig ausgesagt hat oder ob das Landessozialgericht den Behördenakten etwas entnommen hat, was in dieser Form nicht darin enthalten ist. Denn das Bundessozialgericht ist an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen rechtlich gebunden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn dem Landessozialgericht bei den tatsächlichen Feststellungen Verfahrensfehler unterlaufen sind. Diese müssen dann aber auch im Verfahren vor dem Bundessozialgericht rügbar sein und in der richtigen Form gerügt werden. Eigene Tatsachenfeststellungen kann das Bundessozialgericht im Revisionsverfahren nicht treffen. Es kann also zum Beispiel keine Zeugen vernehmen. Kann der Fall auf Grund der dem Bundessozialgericht zur Verfügung stehenden tatsächlichen Feststellungen nicht entschieden werden, muss der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden."

Weblinks:
Homepage des Bundessozialgerichts



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